Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lingerhahn

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lingerhahn über die
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat bis zum 12.01.2018 zuleiten.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Rathausstraße, Emmelshausen, Zimmer 307, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Lingerhahn haben die Möglichkeit, innerhalb
von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung,
Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen,
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan
und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an Ortsbürgermeister Uwe Schikorr, oder elektronisch an finanzen@emmelshausen.de
einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschlussüber die Haushaltssatzung
über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten
und entscheiden.

Lingerhahn, 08.01.2018 Uwe Schikorr, Ortsbürgermeister

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