Hinweis zur Reinigungspflicht

Hinweis zur Reinigungspflicht und dem Freihalten der Gehwege

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Ortsgemeinde weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Grundstückseigentümer und Anwohner nach der geltenden Satzung über die Straßenreinigung verpflichtet sind:
Gehwege sauber zu halten, regelmäßig zu fegen sowie von Laub, Unrat, Schnee und Eis zu befreien, Überwuchs von Hecken, Sträuchern und Bäumen regelmäßig zurückzuschneiden, sofern dieser in den Gehweg, den Straßenraum oder in den Verkehrsbereich hineinragt.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Fußgänger, insbesondere Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Kinderwagen bzw. Rollatoren, den Gehweg ungehindert und sicher benutzen können.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Grundstücksgrenzen und schneiden Sie überhängende Pflanzen rechtzeitig zurück. Die lichte Durchgangshöhe über Gehwegen sollte mindestens 2,20 Meter, über Straßen 4,50 Meter betragen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Pflege unseres Ortsbildes.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Didinger / Ortsbürgermeister

Kommentare sind geschlossen.