Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lingerhahn

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lingerhahn über die
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich bis zum 10.03.2021 dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle in Oberwesel, Rathausstraße 6, Zimmer 28, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Lingerhahn haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, oder elektronisch an finanzen@vg-hm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Lingerhahn, 01.03.2021, Uwe Schikorr, Ortsbürgermeister

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